Die LKW-Klassen
Klasse C1
Mit der Klasse C1 darf man Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg fahren, und die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg darf mitgeführt werden
Voraussetzungen
Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist erforderlich. Mindestalter: 18 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet.
Die Klasse C1 kann beantragt werden, wenn die Klasse B vorhanden ist. Sie kann aber auch gemeinsam mit der Klasse B beantragt werden.
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Foto
- medizinisches Gutachten, darf nicht älter als 1 Jahr sein
- Nachweis über die Ausbildung im Erste - Hilfe – Kurs
-
- eine Visitenkarte der Fahrschule oder Ausbildungsvertrag
Ausbildungsprogramm Klasse C1
Die theoretische Mindestausbildung:
Bei Erweiterung
Grundstoff |
Klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse |
||
6 |
B-6 |
D1-2 |
D-2 |
Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen B und C1
Grundstoff |
Klassenspezifischer Zusatzstoff |
|
6 |
2 für Klasse B |
6 für Klasse C1 |
Sonstige Regelungen:
Seit dem 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung und danach alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig ( s. hier).
Die praktische Mindestausbildung:
Grundausbildung- Übungsstunden bis zur Prüfungsreife |
Sonderfahrten |
||
3x45 min. ÜL |
1x45 min. BAB |
1x45 min. NF |
Klasse C1E
Hierbei handelt es sich um die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg zG. Das zulässige Gesamtgewicht dieser Kombination darf maximal 12 Tonnen nicht übersteigen.
Voraussetzungen
Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C1 ist erforderlich. Mindestalter: 18 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klasse C1E ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet.
Die Klasse C1E kann beantragt werden, wenn die Klasse C1 vorhanden ist. Sie kann aber auch gemeinsam mit der Klasse C1 beantragt werden
. Erforderliche Antragsunterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Foto
- medizinisches Gutachten, darf nicht älter als 1 Jahr sein
-
- eine Visitenkarte der Fahrschule oder Ausbildungsvertrag
Ausbildungsprogramm Klasse C1E
Die theoretische Mindestausbildung:
Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse C1E nicht vorgeschrieben.
Sonstige Regelungen:
Seit dem 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung und danach alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig ( s. hier).
Die praktische Mindestausbildung:
Bei Erweiterung von C1 auf C1E
Grundausbildung- Übungsstunden bis zur Prüfungsreife |
Sonderfahrten |
||
3x45 min. ÜL |
1x45 min. BAB |
1x45 min. NF |
Gemeinsamer Erwerb von Klassen C1 und C1E
Grundausbildung- Übungsstunden bis zur Prüfungsreife |
Sonderfahrten |
||||||||
Überland |
Autobahn |
Nachtfahrt |
|||||||
Solo |
Zug |
Gesamt |
Solo |
Zug |
Gesamt |
Solo |
Zug |
Gesamt |
|
1 |
3 |
4 |
1 |
1 |
2 |
0 |
2 |
2 |
Klasse C
Mit der Klasse C darf man Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg fahren, und die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg darf mitgeführt werden
Voraussetzungen
Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist erforderlich. Mindestalter: 18 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klasse C ist nur auf 5 Jahre befristet. Sie kann aber auch gemeinsam mit der Klasse B beantragt werden.
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Foto
- medizinisches Gutachten, darf nicht älter als 1 Jahr sein
- Nachweis über die Ausbildung im Erste - Hilfe – Kurs
- eine Visitenkarte der Fahrschule oder Ausbildungsvertrag
Ausbildungsprogramm Klasse C
Die theoretische Mindestausbildung
Bei Erweiterung: Grundstoff |
Klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse(n): |
|||
6 |
B-10 |
C1-4 |
D1-4 |
D-2 |
Sonstige Regelungen: Seit dem 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung und danach alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig ( s. hier).
Die praktische Mindestausbildung
Bei Erweiterung von Klasse B auf C
Grundausbildung- Übungsstunden bis zur Prüfungsreife |
Sonderfahrten |
||
5x45 min. ÜL |
2x45 min. BAB |
3x45 min. NF |
Bei Erweiterung von Klasse C1 auf C
Grundausbildung- Übungsstunden bis zur Prüfungsreife |
Sonderfahrten |
||
3x45 min. ÜL |
1x45 min. BAB |
1x45 min. NF |
Klasse CE
Mit der Klasse CE darf man Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg fahren, und die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg darf mitgeführt werden.
Voraussetzungen
Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C ist erforderlich. Mindestalter: 18 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE ist nur auf 5 Jahre befristet. Sie kann aber auch gemeinsam mit der Klasse B und C beantragt werden.
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Foto
- medizinisches Gutachten, darf nicht älter als 1 Jahr sein
- eine Visitenkarte der Fahrschule oder Ausbildungsvertrag
Ausbildungsprogramm Klasse CE
Die theoretische Mindestausbildung
Bei Erweiterung von Klasse C auf CE
Bei Erweiterung: Grundstoff |
Klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse: |
6 |
C-4 |
Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen C und CE
Bei Erweiterung: Grundstoff |
Klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse: |
|
6 |
10 für Klasse C |
4 für Klasse CE |
Sonstige Regelungen: Seit dem 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung und danach alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig ( s. hier).
Die praktische Mindestausbildung
Bei Erweiterung von Klasse C auf CE
Grundausbildung- Übungsstunden bis zur Prüfungsreife |
Sonderfahrten |
||
5x45 min. ÜL |
2x45 min. BAB |
3x45 min. NF |
Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen C und CE
Grundausbildung- Übungsstunden bis zur Prüfungsreife |
Sonderfahrten |
||||||||
Überlandfahrt |
Autobahn |
Nachtfahrt |
|||||||
Solo |
Zug |
Gesamt |
Solo |
Zug |
Gesamt |
Solo |
Zug |
Gesamt |
|
3 |
5 |
8 |
1 |
2 |
3 |
0 |
3 |
3 |